Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma “vamos a Santiago“ González & Kryn GbR – nachstehend AN genannt – organisierten Pilgerreisen für den Interessenten oder Auftragsgeber – nachstehend AG – genannt.

1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der AG und der AN klären bei der/n ersten Kontaktaufnahme/n ab, wie die Gestaltung des Weges von statten gehen könnte.

2.2 Besprochen werden die Leistungen, die auf der Internetseite (www.vamos-a-santiago.de) unter “unser Angebot“ aufgeführt sind.

2.3 Anhand dieser Erkenntnisse erstellt der AN für den AG auf Wunsch einen schriftlichen Vorschlag zur Durchführung der Pilgerreise.

2.4 Der AN macht den AG auf diese AGB aufmerksam, welche ihm zusätzlich in schriftlicher Form, auf Papier ausgedruckt oder als pdf-Datei ausgehändigt wird.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Beabsichtigt der AG danach, die Reise insgesamt vom AN zu gestalten und zu organisieren lassen, erhält der AG vom AN ein Angebot mit den zu erbringenden Leistungen und das zu zahlende Honorar entsprechend der Anzahl der Etappen und Pilger, wie auf der Internetseite unter “unser Angebot“ angegeben ist.

3.2 Dieses Angebot ist vom AG zu unterschreiben, wodurch es damit zum gültigen Auftrag kommt.

3.3 Die erfolgte Kenntnisnahme der AGBs seitens des AG ist durch die Annahme des Angebots bestätigt.

 

4. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

4.1 Der AN lässt nach Durchführung seiner Arbeiten dem AG seine erstellte Planung mit den bereits gebuchten Unterkünften zukommen. In dieser Aufstellung werden zu den Reservierungen der Unterkünfte auch die Preise/Person/Zimmer und ggf. Termine hinsichtlich von unentgeltlichen Stornierungen angegeben.

4.1 Außerdem werden zu den erbetenen Gepäckbeförderungsleistungen Angaben zu den Preisen des täglichen oder sporadischen Transports ausgewiesen.

4.3 Der AG ist dann verpflichtet, die Daten der vorgenommenen Reservierungen der Unterkünfte auf Schlüssigkeit und Einhaltung der Preisvorstellungen zu prüfen und dem AG die Ordnungsmäßigkeit des geplanten Ablaufs zu bestätigen. Gibt es noch vorzunehmende Änderungen, so sind diese schriftlich zu äußern.

4.4 Der AN ist nur als Beauftragter des AG tätig und erbringt seine Leistungen für den AG, ohne dass für ihn eine Rechtsbeziehung zu den spanischen Vertragspartnern zustande kommt.

4.5 Das bedeutet, dass im Regelfall der AG seine bezogenen Leistungen in Spanien direkt an die Unterkünfte und leistenden Gepäck-Beförderungsunternehmer bezahlt.

4.6 Sollte nur durch Hinterlegung einer Kontonummer, einer Kreditkarte des AN oder einer zu leistenden Vorauszahlung eine Buchung möglich sein, so sind die vorgenommenen Belastungen des AN nach Anforderung vom AG unverzüglich auszugleichen.

 

5. Reiseabsagen

5.1 Wird die Pilgerreise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder liegen persönliche Gründe der Pilger für eine Absage vor, so kann der AG den AN anweisen, vorgenommene Reservierungen der Unterkünfte und in Auftrag gegebene Transportleistungen zu stornieren.

5.2 Sollten hierdurch wegen Überschreitungen der Stornierungstermine Aufwendungen anfallen, sind diese durch den AG zu tragen, bei deswegen vorgenommenen Belastungen des AN durch die Unterkünfte ist der AG zum Ausgleich verpflichtet.

5.3 Verpasst der AG den Reisebeginn, einen Anschluss oder er wird wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als Rücktritt hinsichtlich der ausgefallenen Etappen. Die damit verbundenen Aufwendungen trägt der AG, dem AN in diesem Zusammenhang belasteten Aufwendungen sind dem AN vom AG zu erstatten (s. 10.1).

5.4 Das gilt auch für vor dem Beginn der Pilgerreise durch den AG aus persönlichen Gründen vorgenommene Absagen der Pilgerreise.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Maßgebend für die Berechnung des vom AG zu zahlenden Betrages, sind die Leistungen und Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite unter “unser Angebot“ aufgelistet sind. Sonstige, zusätzliche Leistungen und deren Preise werden einvernehmlich einzelvertraglich geregelt.

6.2 Die Rechnung wird bei Fertigstellung bzw. Abnahme des Reiseplanes ausgestellt und dem AG zugestellt.

6.3 Die Rechnung ist bei Erhalt ohne Abzug per Banküberweisung sofort zahlbar, wenn keine andere Zahlungsfrist bzw. Zahlungsform im Vertrag festgelegt worden sind.

 

7. Haftung

7.1 Für Vorgänge, auf die der AN keinen Einfluss hat, Ausfälle geplanter Vorhaben aufgrund von Streiks, Katastrophen und unabwendbaren Ereignissen haftet der AN nicht. Notwendige Storno- und Umbuchungskosten trägt der AG nach anfallenden Belastungen des AN durch die Beherbergungsbetriebe.

7.2 Der AN haftet weder für Schäden durch Dritte, noch für Schäden, die durch Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen vom AN nicht Folge geleistet wurde.

7.3 Sollte eine Unterkunft aus irgendeinem Grunde geschlossen oder an diesem Tage schon ausgebucht sein (overbooking), so können die Aufwendungen für die Beschaffung eines Ersatzquartiers nicht dem AN angelastet werden, wenn vorher dem AG eine Buchungsbestätigung vorgelegt wurde.

 

8. Gerichtstand

8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des AN.

 

9. Datenschutz

9.1 Für die Kontaktaufnahme mit dem AN stehen dem AG auf der Internetseite mehreren Möglichkeiten zur Verfügung: Kontaktformular, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Nutzung von Sofortnachrichten-Dienste (wie z.B. WhatsApp oder Facebook-Messenger). Die jeweils dazugehörigen, gesonderten Datenschutzerklärungen zu diesen Möglichkeiten und Diensten sind ebenso auf der Internetseite verlinkt und unter „Datenschutz“ vollständig und ausführlich zu finden.

9.2 Die personenbezogenen Daten und Informationen, die der AG dem AN zur Verfügung stellt, werden vom AN vertraulich behandelt und ausschließlich zur Pilgerreise- Gestaltung, Organisation und Betreuung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. an Leistungsträger wie Transportgesellschaften, Unterkünften oder ggf. auch Behörden) erfolgt nur, sofern dies für die Erfüllung des zwischen dem AG und AN geschlossenen Vertrages notwendig ist.

 

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Reisedokumente. Der AG ist selber dafür verantwortlich, dass er im Besitz der Dokumente sind, die er in Spanien benötigt (Personalausweis, Pass, Visa, Hygienemaßnahmen, usw.). Der AN kann, falls erwünscht, diesbezüglich Informationen bereitstellen, allerdings ist der AG einzig und allein dafür verantwortlich, dies mit den zuständigen Behörden abzuklären. Im Falle, dass der AG aufgrund fehlender oder falscher Dokumente dazu gezwungen ist, die Pilgerreise zu stornieren oder vorzeitig abzureisen, werden die in den Stornierungsbedingungen dargelegten Bedingungen angewendet (s. 5.3).

10.2 Abbruch der Pilgerreise durch Quarantäne. Sollte sich der AG während der Pilgerreise in Quarantäne begeben müssen, trägt er allein die Kosten der Quarantäne und der dann ab dem Zeitpunkt nicht mehr stornierbaren für ihn reservierten Unterkünfte.

10.3 Die Berichtigung von Irrtümern und Rechenfehlern bleibt dem AN vorbehalten.

 

(Stand: Februar 2022)


„Der Jakobsweg ist eine Reise der Seele.“ – Shirley MacLaine, US-amerikanische Schauspielerin